§ 1 Abschluss des Reisevertrages
(1) Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter SOMMERKIND Sportreisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Reisebedingungen werden mit der Anmeldung anerkannt. Der Anmelder hat auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen. Sobald die Reisebestätigung dem Anmelder zugegangen ist, wird für uns der Reisevertrag verbindlich.
(2) Die Anmeldung kann schriftlich oder in elektronischer Form (E-Mail, Online-Formular) vorgenommen werden. Der anmeldende Kunde haftet für Verpflichtungen von allen weiteren in der Anmeldung mit aufgeführten Reisenden aus dem Reisevertrag, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Die Anmeldung Minderjähriger bedarf der Unterschrift des oder der Erziehungsberechtigten.
(3) Ein Reisevertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter SOMMERKIND Sportreisen zustande. Die Annahme durch SOMMERKIND Sportreisen bedarf keiner besonderen Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung mit dem Reisepreissicherungsschein übersenden. Die kompletten Reiseunterlagen werden nach Eingang der Buchung, spätestens jedoch 14 Tage vor Reisebeginn ausgehändigt.
(4) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von SOMMERKIND Sportreisen vor, an das SOMMERKIND Sportreisen für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt. Die Annahme kann der Kunde ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung, wie z. B. durch Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt, erklären.
§ 2 Definitionen
(1) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit SOMMERKIND Sportreisen in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(2) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der Agentur in eine Geschäftsbeziehung treten.
(3) Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist SOMMERKIND Sportreisen.
§ 3 Bezahlung
(1) Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Mit Zugang der Reisebestätigung und des Reisepreissicherungsscheines werden Beträge unter 300€ sofort fällig, bei höheren Beträgen eine Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtreisekosten. Die Anzahlung ist auf das unten genannte Geschäftskonto von SOMMERKIND Sportreisen zu leisten und wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Teilnehmer aus dem Ausland haben die Bezahlung spesenfrei zu veranlassen. Sämtliche Bankgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers.
(2) Flüge werden als Fremdleistung hinzugebucht. Die Kosten der Fluggebühren werden separat in Rechnung gestellt und sind in voller Höhe sofort nach Rechnungseingang zu überweisen. Für Umbuchungen, Namensänderungen und Stornierungen gelten die Beförderungsbedingungen und AGB der Fluggesellschaft.
(3) Die Restzahlung auf den Reisepreis ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt ist und nichts anderes im Einzelfall vereinbart wurde, 4 Wochen (bei Flugreisen 8 Wochen) vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird. Die Restzahlung muss unaufgefordert bei SOMMERKIND Sportreisen eingegangen sein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift auf dem Konto beim Reiseveranstalter.
(4) Bei kurzfristigen Anmeldungen kürzer als vier Wochen vor Reisebeginn ist der Gesamtreisepreis unverzüglich nach Erhalt des Sicherungsscheines fällig und an den Reiseveranstalter zu entrichten. Sollte der Gesamtreisepreis nicht einen Tag vor Reisebeginn auf dem unten genannten Konto eingegangen sein, muss der Kunde den Reispreis am Tag des Reisebeginns in bar entrichten
(5) Eine Nichtleistung von Anzahlung und/oder der Restzahlung hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit des Reisevertrages. Soweit SOMMERKIND Sportreisen zur Erbringung der Leistung bereit und in der Lage ist besteht ohne vollständige Zahlung des Reisepreises kein Anspruch auf die Reiseleistung. Hiervon ausgenommen sind gesetzliche oder vertragliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden.
(6) Ist der Reisepreis trotz Fälligkeit und einer von SOMMERKIND Sportreisen gesetzten Frist nicht gezahlt, so kann SOMMERKIND Sportreisen das Durchführen der Reise ablehnen und den Kunden mit Rücktrittskosten nach § 7 belasten.
(7) Leisten Sie die Anzahlung und / oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Fälligkeitsterminen, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung, vom Reisevertrag zurückzutreten. In diesem Fall können wir Schadenersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen, vorausgesetzt es läge nicht bereits zu diesem zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigter Reisemangel vor.
§ 4 Leistungen
(1) Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und/oder aus dem Internetportal von SOMMERKIND Sportreisen und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt oder auf der Internetseite enthaltenen Angaben sind für SOMMERKIND Sportreisen bindend.
(2) SOMMERKIND Sportreisen behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben im Internetportal zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung informiert wird.
(3) Sofern der Veranstalter aus von dem Teilnehmer zu vertretenden Gründen während des Verlaufs der Reise zusätzliche, zum Zeitpunkt des Reiseantritts nicht vorhersehbare Leistungen erbringt, sind diese für den Teilnehmer nach folgender Maßgabe kostenpflichtig: Fahrtkostenersatz pro gefahrenen Kilometer: 0,40€; Zeitaufwand pro aufgewendete Stunde: €15,-
(4) Bei nicht erreichen der Mindesteilnehmerzahl wird auf Kundenwunsch die Tour durchgeführt und ein Aufschlag fällig.
(5) Bei Wettkampfreisen ist die Organisation und Durchführung der Sportveranstaltung bzw. des Wettkampfes eine Fremdleistung, auf die SOMMERKIND Sportreisen keinen Einfluss hat. Regressansprüche im Bezug auf die Durchführung der Sportveranstaltung sind direkt an den Veranstalter des jeweiligen Wettkampfes zu richten.
§ 5 Preisänderungen
Die Änderung des vereinbarten Reisepreises bis hin zu einer 5%igen Erhöhung ist zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und wegen unvorhersehbarer Gründe der beworbene Reisepreis nicht mehr haltbar ist. Unvorhersehbare Gründe sind z. B. Wechselkursschwankungen, Versicherungszuschläge, Ölpreisänderungen, behördliche Anordnungen oder Gesetzesänderungen. Falls Preisänderungen 5 % übersteigen, kann der Reisende kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
§ 6 Leistungsänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Solche Änderungen wie z.B. andere Fahrtrouten, andere Verpflegungen, Zwischenübernachtungen, oder ein anderer Reiseablaufkönnen sich aus witterungsbedingten oder organisatorischen Gründen ergeben. Sollten hierdurch Kosten entstehen, deren Herkunft der Veranstalter nicht zu vertreten hat, gehen diese zu Lasten des Teilnehmers. Sollten Änderung des Transportmittels notwendig sein, um einen reibungslosen Reiseverlauf zu gewährleisten, behalten wir uns vor, diese gegenüber dem Teilnehmer geltend zu machen, soweit sie dem Teilnehmer zumutbar sind. Der Teilnehmer wird von Leistungsänderungen oder –Abweichungen unverzüglich, über die in der Anmeldung angegebenen Kontaktdaten, in Kenntnis gesetzt.
§ 7 Rücktritt durch den Kunden, Storno, Umbuchungen, Ersatzpersonen
(1) Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber SOMMERKIND Sportreisen vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich (auch per Email) zu erklären.
(2) Bei Flugreisen gelten für Umbuchungen, Namensänderungen und Stornierungen die Beförderungsbedingungen und AGB der Fluggesellschaft.
(3) Für den Fall des Rücktritts durch den Kunden stehen SOMMERKIND Sportreisen unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen pauschale Entschädigungen zu. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Reise- bzw. Veranstaltungskategorie. Hierfür sind folgende Sätze maßgeblich:
(4.A) Kategorie WOCHENEND-REISEN
Unter diese Kategorie fallen folgende Reisen:
Gardasee Trails, Bregenzerwald Holiday Trails, SUP & Trail Bodensee, Bodensee Trails, Trail Hütten Wochenende, Speed Hiking Wochenende, Südtirol Trails Passeiertal, Schwarzwald Trails, Rhein Mosel Trails, Pitztal Trails, Königswege Füssen.
Für die Wochenend-Reisen gelten folgende Stornierungsbedingungen. Rücktritt…
- bis 90 Tage vor Reisebeginn: kostenfreie Stornierung
- ab 60. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
- ab 30. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
- ab 21. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
- ab 10. Tag vor Reisebeginn: 90% des Reisepreises
- ab 2. Tag vor dem Reisebeginn und bei Nichtantritt: 100% des Reisepreises.
(4.B) Kategorie AUSLANDS-REISEN
Unter diese Kategorie fallen folgende Reisen:
Sardinien Trails, Teneriffa Trails, Teneriffa Holiday Trails, Mallorca Trails, Mallorca Holiday Trails, Malta Gozo Trails, Highland Trails, Norwegen Trails, Madeira Trails.
Für die Auslands-Reisen gelten folgende Stornierungsbedingungen. Rücktritt…
- bis 90 Tage vor Reisebeginn: 15% des Reisepreises
- ab 89. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
- ab 59. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
- ab 30. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
- ab 14. Tag vor Reisebeginn: 90% des Reisepreises
- ab 2. Tag vor dem Reisebeginn und bei Nichtantritt: 100% des Reisepreises.
(4.C) Kategorie WETTKAMPF-REISEN
Unter diese Kategorie fallen folgende Reisen die im Zusammenhang mit einer Wettkampfteilnahme durchgeführt werden.
Für die Wettkampf-Reisen gelten folgende Stornierungsbedingungen. Rücktritt…
- bis 90 Tage vor Reisebeginn: 15% des Reisepreises
- ab 89. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
- ab 59. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
- ab 30. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
- ab 14. Tag vor Reisebeginn: 90% des Reisepreises
- ab 2. Tag vor dem Reisebeginn und bei Nichtantritt: 100% des Reisepreises.
(4.D) Alle Angebote mit einem Veranstaltungspreis kleiner/gleich 100€
- Rücktritt bis 8 Tage vor Veranstaltungstag: pauschal 5€ Bearbeitungsgebühr
- ab 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Veranstaltungspreises
- ab 2. Tag vor Veranstaltungsbeginn und bei Nichtantritt: 100% des Veranstaltungspreises.
(4.E.5) Behördliche Verordnungen im Falle einer Pandemie
Sofern die behördliche Verordnung eine 3G oder 2G (oder vergleichbar) Regelung vorschreibt, ist dies kein Grund für eine kostenfreie Stornierung, auch wenn die 2G oder 3G Regelung kurzfristig verordnet wird und zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht gültig war. Sollten die Voraussetzungen zu 3G oder 2G vom Reisegast zum Reisezeitpunkt nicht erfüllt werden, muss dem Reisegast die Teilnahme verweigert werden. In dem Fall unterliegt die Stornierung den regulären Stornierungsbedingungen (vgl. AGB §7).
(5) Fremdleistungen wie Startgelder bei Wettkampfreisen, über das Reisebüro vermittelte Linienflüge, Reiserücktrittversicherungen, oder hinzugebuchte Pauschalpakete unterliegen den AGBs der jeweils durchführenden Gesellschaft oder Veranstalters. Fremdleistungen sind auf der Rechnung und Bestätigung separat aufgeführt und kenntlich gemacht.
(6) SOMMERKIND Sportreisen behält sich das Recht vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend seiner entstandenen, dem Kunden gegenüber konkret zu bezifferndem und zu belegenden Kosten in Rechnung zu stellen.
(7) Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, besteht die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Kunde hat die Ersatzperson dem Reiseveranstalter zuvor mitzuteilen. Der Reiseveranstalter behält sich vor, diese Person abzulehnen, sofern sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht (insbesondere Alter), ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprüngliche Kunde haften gegenüber dem Reiseveranstalter für den Reisepreis und als Gesamtschuldner für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. In diesem Fall wird eine Umbuchungsgebühr von 20 € und ggf. zzgl. die Gebühren der Fluggesellschaft erhoben.
(8) Werden auf Ihren Wunsch nach Buchung der Reise vor Reiseantritt für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder der Unterkunft vorgenommen (Umbuchung) wird von uns bis 45 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von € 60,00 pro Person und die Gebühren der Fluggesellschaft erhoben. Ihre Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern die Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag nach Bedingungen gemäß Ziff. 7.4 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
§ 8 Versicherung
(1) SOMMERKIND Sportreisen empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie eine Auslandskrankenversicherung und einer Bergsportversicherung inkl. Bergekostenversicherung abzuschließen.
(2) SOMMERKIND Sportreisen selbst verfügt über eine Insolvenzversicherung, wodurch im Falle der Insolvenz gewährleistet wird, dass beim Ausfall von Reiseleistungen der gezahlte Reisepreis und dadurch die Aufwendungen für die vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden. Der Kunde kann den Anspruch gegen der Versicherung von SOMMERKIND Sportreisen mit dem bei Vertragsabschluss erworbenen Versicherungsschein geltend machen.
§ 9 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
SOMMERKIND Sportreisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
1. Ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die örtlich Bevollmächtigten von SOMMERKIND Sportreisen sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von SOMMERKIND Sportreisen wahrzunehmen.
Bei wiederholt gruppenschädigen Verhaltens, mutwilliger Sachbeschädigung, Körperverletzung oder dem Konsumieren Drogen, kann der Teilnehmer von der Reise ausgeschlossen werden. Die Kosten für die Rückreise (Bus, Flug, Begleitung) sind in voller Höhe durch den Kunden zu tragen.
Kündigt SOMMERKIND Sportreisen, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt:
Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen (wenn in der Tourenbeschreiben nicht anders angegeben) kann SOMMERKIND Sportreisen vom Reisevertrag zurücktreten. Wird die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten von SOMMERKIND Sportreisen unzumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass im Falle der Durchführung der Reise die entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück. Die Mitteilung ist dem Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen zuzuleiten und der Reisepreis ist unverzüglich zurückzuerstatten. Eventuelle Umbuchungen werden in diesem Fall kostenlos vorgenommen. Weitere Ansprüche können daraus nicht entstehen.
§ 10 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge einer bei Vertragsschluss nicht voraussehbaren höheren Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
(1) Für den Fall, dass die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wird, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter SOMMERKIND Sportreisen kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Auftretende Mängel sind stets unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen.
(2) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei eine schriftliche Erklärung empfohlen wird.
(3) SOMMERKIND Sportreisen informiert über die Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651 e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfe-Leistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Der Kunde schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
(4) Bei Vorliegen einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise (Mangel), kann der Kunde unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
(5) Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter unter der unten genannten Adresse von SOMMERKIND Sportreisen geltend zu machen.
(6) Kann eine Reise auf Grund höherer Gewalt, oder behördlicher Anordnung nicht durchgeführt werden, wird dem Kunden der Reisepreis des SOMMERKIND-Paketes abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10€ pro Buchungsvorgang zurückerstattet. Fremdleistungen unterliegen den AGB und den Bedingungen der jeweiligen Veranstalter.
§ 11 Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
§ 12 Haftung des Reiseveranstalters und Haftungsbegrenzung
(1) Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Kontrolle der Leistungsträger, die Richtigkeit der Reisebeschreibung und die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters SOMMERKIND Sportreisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Reiseveranstalter für einen Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
(2) Der Reiseveranstalter haftet nicht für das Nichterbringen von Leistungen, die als Fremdleistungen nur vermittelt werden und die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen kenntlich gemacht worden sind.
(3) Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten deliktischen Schadensersatzansprüche, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden bis zum dreifachen des Reisepreises.
(4) Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gegen den Reiseveranstalter sind insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen sind, darf sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Kunden hierauf berufen.
§ 13 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
(1) SOMMERKIND Sportreisen informiert den Kunden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Die notwendige Reisedokumente sind bei Reiseantritt vorzuzeigen.
(2) Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften und Bestimmungen selbst verantwortlich. Sämtliche Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, der Reiseveranstalter hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht erfüllt.
(3) Über die Zoll- und Devisenvorschriften hat sich der Kunde selbst zu informieren.
§ 14 Datenschutz
(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten vom Reiseveranstalter auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
(2) Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Kunden selbstverständlich vertraulich behandelt.
(3) SOMMERKIND Sportreisen darf während der Reise Foto- und Filmaufnahmen der Teilnehmer vornehmen und zu eigenen Werbe- und Merchandising-Zwecken verwenden.
(4) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Reiseveranstalter ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Käufers verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.
§ 15 Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand
(1) Auf den Reisevertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
(2) Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
(3) Der Reiseveranstalter SOMMERKIND Sportreisen kann an seinem Sitz verklagt werden. Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen.
(Stand: 17.09.2024)
SOMMERKIND Sportreisen
Inhaber: Till Schneemann
Rechtsform: Einzelunternehmen
Steuernummer: 09247/27615
Steuer ID: 65 459 137 820
Owinger Str. 20A
D-88662 Überlingen
Tel: +49 1577 1544 334
info@trailrunning-tours.com
www.trailrunning-tours.com